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Altersteilzeit
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Vorteile der Altersteilzeit
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| Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von der Altersteilzeitregelung. |
So profitieren die Arbeitnehmer
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Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer schließt mit seinem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über die Verringerung seiner Arbeitszeit um 40 bis 60% ab.
Für den Arbeitnehmer hält sich die finanzielle Einbuße in Grenzen, weil er sein Entgelt nicht nur für die verringerte Arbeitszeit erhält, sondern auch für die Hälfte des Verzichts bis zur Höchstbeitragsgrundlage 3.930,- brutto (Stand 1.1.2008).
Das heißt, bei einer Verringerung der Arbeitszeit um 50% erhält der Arbeitnehmer 75% seines bisherigen Bruttoeinkommens bei vollen Versicherungsleistungen.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden in der gleichen Höhe wie vor Eintritt in die Altersteilzeitarbeit entrichtet. Die Höhe der Abfertigung wird ebenfalls von der Arbeitszeit vor Herabsetzung berechnet. |
So profitieren die Arbeitgeber
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| Für den Arbeitgeber gibt es die Möglichkeit seine Mehrkosten als "Altersteilzeitgeld" vom Arbeitsmarktservie rückerstattet zu bekommen. |
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