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Kündigung durch den Arbeitgeber
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Postensuchtage
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Im Fall einer Arbeitgeberkündigung haben Sie Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist - die sgn. "Postensuchtage". Und zwar im Ausmaß von 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit. Diese Freizeit müssen Sie vom Arbeitgeber verlangen.
Der Zeitpunkt, wann diese Zeit konkret in Anspruch genommen wird, ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Wird während der Kündigungsfrist auch Urlaub vereinbart, ist darauf zu achten, dass die Freizeit ebenfalls geltend gemacht wird.
Beispiel: Für Montag Postensuchtag vereinbaren, von Dienstag bis Freitag Urlaub. |
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