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Entlassung
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Formvorschriften
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Für eine Entlassung gibt es keine Formvorschrift. Sie kann schriftlich, mündlich und sogar schlüssig erfolgen. Schlüssig heißt, dass aus einer stillschweigenden Handlung des Arbeitgebers unzweifelhaft auf die Entlassung geschlossen werden kann. Bei Lehrlingen muss die Entlassung (vorzeitige Auflösung) schriftlich erfolgen.
Achtung: Die Konsequenzen sind bei berechtigter bzw. unberechtigter Entlassung sehr unterschiedlich. |
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