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Entlassung
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Berechtigte Entlassung
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| Folgende Gründe kommen in der Praxis am häufigsten vor. |
Ein Angestellter liefert u.a. einen Entlassungsgrund, wenn er
- ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund für "längere" Zeit die Arbeit unterlässt oder diese beharrlich verweigert. Rechtmäßige Gründe sind z.B. ein vereinbarter Urlaub oder ein Krankenstand.
- ohne Einwilligung des Arbeitgebers ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen betreibt oder im Geschäftszweig des Arbeitgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte abschließt.
- es an Vertrauenswürdigkeit mangeln lässt.
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Ein Arbeiter liefert u.a. einen Entlassungsgrund, wenn er
- einen Diebstahl, eine Veruntreuung oder eine sonstige strafbare Handlung begeht, die ihn des Vertrauens des Arbeitgebers unwürdig erscheinen lässt
- die Arbeit unbefugt verlässt oder beharrlich seine Pflichten vernachlässigt.
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Achtung:
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| Lassen Sie bei einer Entlassung prüfen, ob diese berechtigt erfolgt ist. Die Arbeitsrechtsabteilung Ihrer Arbeiterkammer hilft Ihnen weiter. |
Konsequenzen einer berechtigten Entlassung
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Bei einer berechtigten Entlassung hat der Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Nachteile:
- Für den offenen Urlaub des laufenden Urlaubsjahres erhält der Arbeitnehmer keine Ersatzleistung. Das Urlaubsentgelt für einen über das aliquote Ausmaß hinaus verbrauchten Jahresurlaub muss rückerstattet werden.
- Arbeiter verlieren in der Regel - abhängig vom jeweiligen Kollektivvertrag - die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Angestellte müssen jedenfalls die aliquoten Sonderzahlungen erhalten.
- Der größte finanzielle Verlust kann sich aber aus Schadenersatzansprüchen ergeben. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber alle Schäden ersetzen, die ihre Ursache in seiner berechtigten Entlassung haben. Immer häufiger finden sich in Arbeitsverträgen auch Konventionalstrafen, die pauschalierte Schadenersatzansprüche - unabhängig vom konkret eingetretenen Schaden - vorsehen.
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