Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Konsument | Telefon & Handy | Hohe Telefonrechnung?
Auto
Energie
Digitales Fernsehen
Telefon & Handy
->
Alle Tarife auf einen Blick
->
Festnetz
->
Handy
->
Hohe Telefonrechnung?
->
Mehrwertdienste
->
Achtung: Neue Telefongebühr
->
Unerbetene Telefonanrufe
->
Unerbetene SMS
Internet
Essen & Trinken
Geld
Gentechnik
Ihr Recht als Konsument
Produkte ohne Tierversuche
Reisen
Versicherungen
Wohnen
Tests & Preisvergleiche
Musterbriefe
Wenn die Telefonrechnung nicht stimmt  

Sie haben eine hohe Telefonrechnung bekommen und zweifeln an der Richtigkeit? Die Ursachen für unerklärbare hohe Rechnungen können vielfältig sein: ein Roamingpartner kann falsche Informationen geliefert haben, Auslandsdialerprogramme haben sich übers Internet eingenistet etc.

Überprüfen Sie die Rechnung

Überprüfen Sie zunächst den Verrechnungszeitraum auf der Rechnung und fordern Sie einen Einzelgesprächsnachweis an, um einen präzisen Überblick über den Zeitpunkt bzw. die Dauer der Gespräche und die gerufenen Zone zu erhalten. Der Einzelgesprächsnachweis muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Einspruch beim Betreiber

Wird anhand dieser Überprüfung ein dem Anbieter zurechenbarer Fehler vermutet oder keine plausible Erklärung für die üppige Telefonrechnung gefunden, sollten Sie bei Ihrem Betreiber schriftlich Einspruch gegen die Rechnung erheben und eine technische Überprüfung verlangen.

Beachten Sie die Fristen!

Für die Einbringung von Beschwerden gibt es Fristen. Sie unterscheiden sich je nach Anbieter – siehe die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Häufig werden den KundInnen für eine Beschwerde 4 Wochen ab Rechnungserhalt eingeräumt. Wenn Sie die Frist versäumen, gilt die Rechnung meist als anerkannt. Sie kann folglich auch nicht mehr gerichtlich angefochten werden. Nach den Geschäftsbedingungen der meisten Anbieter hebt der Einspruch die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrages nicht auf.

Einspruch bei der Telekom Regulierungs-GmbH

Aufgeschoben ist die Fälligkeit des strittigen Betrages bis zum Ende des Verfahrens, wenn Sie ein ausgefülltes Formular zur Registrierung Ihres Einspruchs an die RTR schicken, die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (1060, Mariahilfer Straße 77-79).

Der Betreiber kann jedoch den Durchschnittsbetrag der drei davor liegenden Rechnungen fällig stellen. Lehnt er Ihren Einspruch ab, kann der Streit unter Umständen über das RTR-Schlichtungsservice beigelegt werden.

Die Schlichtungsstelle können Sie innerhalb einer Monatsfrist ab Ablehnung Ihres Einspruchs unter Vorlage aller wichtigen Unterlagen (Einspruch, Rechnungen...) anrufen.

 Links 
AK Tarifwegweiser "Telefonieren im Festnetz"
AK Tarifwegweiser "Mobilfunktelefonie"
Regulierungsbehörde


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
Ratgeber & Servicerechner
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht