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Urlaubsersatzleistung  

Wird Ihr Arbeitsverhältnis beendet, so wird der Urlaubsanspruch des laufenden Urlaubsjahres im Nachhinein aliquotiert. D.h. Sie haben anteiligen Anspruch im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr. Bereits verbrauchter Urlaub wird von diesem aliquoten Urlaubsanspruch abgezogen. Wenn Sie dann noch Resturlaub haben, gibt es dafür eine Ersatzleistung.

Haben Sie bereits mehr Urlaub konsumiert als Ihnen anteilsmäßig zugestanden wäre, müssen Sie das Geld, das Sie während des zuviel verbrauchten Urlaubs erhalten haben nur im Fall eines unberechtigten Austritts und bei verschuldeter Entlassung zurück zahlen.

Achtung:

Die Aliquotierung gilt nur für das Urlaubsjahr, in dem das Dienstverhältnis beendet wird. Für offenen, nicht verjährten Urlaub aus Vorjahren erhalten Sie die Ersatzleistung in vollem Ausmaß des noch ausständigen Urlaubsentgeltes.

Berechnung der Ersatzleistung in 2 Schritten
  • Berechnung des aliquoten Urlaubsanspruches:
    30 Werktage bzw. 25 Arbeitstage (Gesamtanspruch für 52 Wochen) : 365 Tage x im Urlaubsjahr zurückgelegte Tage = aliquoter Anspruch in Werk- bzw. Arbeitstagen.

  • Berechnung der Ersatzleistung
    Monatslohn + 1/12 Urlaubszuschuss + 1/12 Weihnachtsremuneration : 26 (bei Berechnung in Werktagen) bzw. 22 (bei Berechnung in Arbeitstagen) x aliquoten Anspruch in Werk- bzw. Arbeitstagen (abzgl. bereits verbrauchter Urlaubstage) = Ersatzleistung.

    Mit Monatslohn ist hier das regelmäßige Entgelt gemeint. Es enthält neben dem eigentlichen Monatslohn u.a. auch regelmäßig geleistete Überstunden sowie Leistungsentgelte (z.B. Akkordlohn oder Prämienlohn) nach dem Durchschnitt der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen.

Achtung!

Für Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubsgesetz unterliegen, gelten dessen Bestimmungen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Betriebsrat, bei der Gewerkschaft Bau-Holz (bei Mitgliedschaft) oder den AK-Rechtsexperten.


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