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Dienstzeugnis
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Das muss im Dienstzeugnis stehen
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| Ein Dienstzeugnis darf in Inhalt und Form nichts enthalten, das dem Arbeitnehmer das Erlangen einer neuen Stelle erschwert. Allerdings sind Aufbau und Formulierung Sache des Arbeitgebers, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Berücksichtigung der Gebote der Vollständigkeit, der Wahrheit, der wohlwollenden Formulierung und dem Erschwerungsverbot. |
Notwendige Inhalte aller Dienstzeugnisse (einfaches Zeugnis)
- Allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers:
Vorname, Familienname, allfällige akademische Grade, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse
- Genaue Bezeichnung des Arbeitgebers: Name, Geschäftsbezeichnung bzw. Firma, Anschrift
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Art der Dienstleistung bzw. Tätigkeitsbeschreibung:
Aus der Beschreibung der Tätigkeit muss sich der Zeugnisleser ein klares Bild machen können, welche Arbeiten der Arbeitnehmer erbracht hat. Die alleinige Angabe einer allgemeinen Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnung (z.B. Sekretärin) reicht nicht. Hat sich die Tätigkeit während des Dienstverhältnisses geändert, sind sämtliche Tätigkeiten in chronologischer Folge aufzulisten. Insbesondere ist auch anzuführen, in welchem Umfang und wie lange die jeweilige Tätigkeit verrichtet wurde. Schulungen, Aus- und Fortbildungskurse sollen im Zeugnis ebenfalls erwähnt werden.
Achtung: Eine inner- oder überbetriebliche Funktion als Interessenvertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf im Zeugnis nicht erwähnt werden. Es sei denn, der Arbeitnehmer wünscht dies ausdrücklich.
- Ausstellungsdatum und -ort
- Unterschrift des Zeugnisausstellers
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Ein qualifiziertes Dienstzeugnis enthält darüber hinaus
- Leistungsbeurteilung: Als Beurteilungskriterien werden insbesondere Arbeitsweise, -tempo und -erfolg, Fachkenntnisse, Belastbarkeit, Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, Einsatzbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Motivation usw. herangezogen.
- Führungsverhalten: Dabei geht es um das soziale Verhalten (Umgang etwa mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden) des Arbeitnehmers und dessen persönliche Eigenschaften (etwa pünktlich, kollegial, verantwortungsbewusst, zuverlässig).
- Schlussformulierung:
Außer dem fallweise auf Wunsch des Arbeitnehmers angeführten Grund für das Ausscheiden sollte der Dank an den Mitarbeiter für die geleistete Arbeit verbunden mit allen guten Wünschen für die Zukunft in keinem Zeugnis fehlen.
Ein Beispiel, wie ein qualifiziertes Zeugnis aussehen könnte, haben wir für Sie in der Infobox vorbereitet.
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Gerne überprüfen die Rechtsexperten in Ihrer AK, ob Ihr Dienstzeugnis in Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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