Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Beendigung des Dienstverhältnisses | Dienstzeugnis
Abfertigung
Arbeit & Alter
Arbeit & Behinderung
Arbeitnehmerschutz
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Beendigung des Dienstverhältnisses
->
Dienstzeugnis
->
Einvernehmliche Auflösung
->
Entlassung
->
Kündigung
->
Selbstkündigung
->
Vorzeitiger Austritt
Betriebliche Mitbestimmung
Betriebsübergang
Dienstnehmerhaftung
Dienstverhältnis
Europareferat
Insolvenz
Krankheit & Unfall
Pension
Urlaub
Dienstzeugnis  

Das muss im Dienstzeugnis stehen

Ein Dienstzeugnis darf in Inhalt und Form nichts enthalten, das dem Arbeitnehmer das Erlangen einer neuen Stelle erschwert. Allerdings sind Aufbau und Formulierung Sache des Arbeitgebers, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Berücksichtigung der Gebote der Vollständigkeit, der Wahrheit, der wohlwollenden Formulierung und dem Erschwerungsverbot.

Notwendige Inhalte aller Dienstzeugnisse (einfaches Zeugnis)
  • Allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers:
    Vorname, Familienname, allfällige akademische Grade, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse
  • Genaue Bezeichnung des Arbeitgebers: Name, Geschäftsbezeichnung bzw. Firma, Anschrift
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Art der Dienstleistung bzw. Tätigkeitsbeschreibung:
    Aus der Beschreibung der Tätigkeit muss sich der Zeugnisleser ein klares Bild machen können, welche Arbeiten der Arbeitnehmer erbracht hat. Die alleinige Angabe einer allgemeinen Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnung (z.B. Sekretärin) reicht nicht. Hat sich die Tätigkeit während des Dienstverhältnisses geändert, sind sämtliche Tätigkeiten in chronologischer Folge aufzulisten. Insbesondere ist auch anzuführen, in welchem Umfang und wie lange die jeweilige Tätigkeit verrichtet wurde. Schulungen, Aus- und Fortbildungskurse sollen im Zeugnis ebenfalls erwähnt werden.
    Achtung: Eine inner- oder überbetriebliche Funktion als Interessenvertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf im Zeugnis nicht erwähnt werden. Es sei denn, der Arbeitnehmer wünscht dies ausdrücklich.
  • Ausstellungsdatum und -ort
  • Unterschrift des Zeugnisausstellers

Ein qualifiziertes Dienstzeugnis enthält darüber hinaus
  • Leistungsbeurteilung: Als Beurteilungskriterien werden insbesondere Arbeitsweise, -tempo und -erfolg, Fachkenntnisse, Belastbarkeit, Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, Einsatzbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Motivation usw. herangezogen.
  • Führungsverhalten: Dabei geht es um das soziale Verhalten (Umgang etwa mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden) des Arbeitnehmers und dessen persönliche Eigenschaften (etwa pünktlich, kollegial, verantwortungsbewusst, zuverlässig).
  • Schlussformulierung:
    Außer dem fallweise auf Wunsch des Arbeitnehmers angeführten Grund für das Ausscheiden sollte der Dank an den Mitarbeiter für die geleistete Arbeit verbunden mit allen guten Wünschen für die Zukunft in keinem Zeugnis fehlen.

    Ein Beispiel, wie ein qualifiziertes Zeugnis aussehen könnte, haben wir für Sie in der Infobox vorbereitet.

Gerne überprüfen die Rechtsexperten in Ihrer AK, ob Ihr Dienstzeugnis in Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.


zurück Seite Seite 1
Das muss im Dienstzeugnis stehen
Unterschied einfaches - qualifiziertes Zeugnis Endzeugnis & Zwischenzeugnis Geheimcodes im Dienstzeugnis weiter


 FAQ 
Muss ich begründen, warum ich ein Dienstzeugnis will?
Mein Chef will mir kein Zeugnis ausstellen. Was kann ich tun?
Was kann ich tun, wenn ich das Zeugnis verloren habe?
Wer trägt die Kosten für ein Dienstzeugnis?
 Musterbrief 
Einfaches Dienstzeugnis
Qualifiziertes Dienstzeugnis


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
 Ratgeber & Servicerechner
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht