Jeder Arbeitnehmer hat auf Verlangen bei Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (= Endzeugnis).
Zwischenzeugnis
Auch während des aufrechten Dienstverhältnisses kann der Arbeitnehmer ein sogenanntes Zwischenzeugnis verlangen. Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses lässt den Anspruch auf ein Endzeugnis unberührt.