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15.07.2004
3.3.2. Beispiel für eine gemischte Schenkung

Der Vater übergibt an den Sohn ein Haus mit einem Einheitswert von € 40.000, wobei noch Schulden von € 10.000 zu bezahlen sind und der Sohn an die Schwester eine Entfertigung von € 30.000 in Form eines Sparbuches bezahlen muss. Die gesamte Gegenleistung be-trägt also € 40.000.

Rechtslage seit 1.1.2001:

 Schenkung vom Vater (3 x EW) 120000
 Abzüglich Gegenleistung 40000  2 % GreSt 800
 Schenkung 80000  2% SchSt gem. §8(4) ScheStG 1600
 Abzüglich Freibetrag -2200
 Bemessungsgrundlage 77800  6% ScheSt 4668
 Schenkung an Schwester 30000  ScheSt. Frei 0,-
 Summe Steuer    7068

Hinzu kommt noch die 1% ige Grundbuchseintragungsgebühr, die ebenfalls vom dreifachen Einheitswert, in unserem Beispiel also von € 120.000 berechnet wird und € 1.200 beträgt.

Von der Entfertigung an die Schwester ist zusätzlich Schenkungssteuer von der Tochter zu bezahlen. Gemäß Steuerklasse I fallen € 834 an (3% von € 27.800). Würde die Schenkungssteuer vom Sohn übernommen, erhöht dies die Bemessungsgrundlage.

Die vorliegende Zusammenfassung wurde sorgfältig erstellt, sie stellt aber lediglich eine allgemeine Information dar, die keine entsprechend fachlich genaue Prüfung des jeweili-gen Einzelfalles ersetzen kann. Es wird daher dringend empfohlen, vor Abschluss der jeweiligen Verträge einschlägige Fachleute (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, usw.) beizuziehen, um mögliche unliebsame Überraschungen, die unter Umständen auch sehr teuer werden können, zu vermeiden.

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