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Befreiung von der Eintragungsgebühr für Pfandrechte!  

02.03.2005
Praxistipp:

Eine Darlehensaufnahme vor der Zusicherung ist möglich, mit der Eintragung sollte aber bis zur Zusicherung gewartet werden.
Anträge auf Löschung eines Pfandrechtes sind nur dann von der Eingabegebühr befreit, wenn die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Antrages gegeben sind, also nicht jene zum Zeitpunkt der Eintragung.

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