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Die AK Tirol
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Wer ist AK Mitglied?
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| Das umfangreiche Service der Arbeiterkammer Tirol können grundsätzlich alle in Tirol in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also alle Arbeiter, Angestellten und Vertragsbediensteten, einschließlich der Lehrlinge, in Anspruch nehmen. Sie alle sind AK-Mitglieder. Ausnahmen betreffen vor allem den Bereich Hoheitsverwaltung/ Öffentlicher Dienst (z.B. Polizei, Justiz, Landesbehörden, Lehrer) sowie Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft. Mitglieder der AK Tirol sind auch geringfügig beschäftigte Personen und Arbeitslose, diese Gruppen zahlen jedoch, wie auch die Lehrlinge, keinen AK-Beitrag. |
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