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Steuerliche Aspekte des Betriebsratsfonds
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Das gesamte der Belegschaft eines Betriebes gehörende Vermögen bildet den Betriebsratsfonds. Die Verwaltung dieses Fonds obliegt dem Betriebsrat.
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Die Einnahmen des Fonds können aus der Betriebsratsumlage, Zuschüssen des Arbeitgebers und z. B. aus der Führung eines Getränkeautomaten oder einer Werkskantine bestehen.
Die Ausgaben des Betriebsratsfonds sind zweckgebunden für Wohlfahrtseinrichtungen und Wohlfahrtsmaßnahmen sowie den Kosten der Geschäftsführung zu verwenden.
Sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite können sich steuerliche Anknüpfungspunkte ergeben, die zu beachten sind und in dieser Broschüre (siehe Infobox) näher erläutert werden. |
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