Heizkostenabrechnung

Wie Heizkosten abzurechnen sind ist im Heizkostenabrechnungsgesetz genau geregelt. Auch die Heizkosten müssen in der Regel bis spätestens 30.Juni eines jeden Jahres (6 Monate nach der Abrechnungs-periode ) abgerechnet werden.

Die Vorschriften gelten dabei in gleicher Weise sowohl für Mietwohnungen (Genossenschaftswohnungen) als auch für Eigentumswohnungen.

Wichtig ist die Kontrolle der Abrechnung. Begründete Einwendungen gegen eine Heizkostenabrechnung müssen innerhalb von sechs Monaten gemacht werden, sonst gilt die Abrechnung als genehmigt.