AK-Beihilfen für Aus- und Weiterbildung
Die Beihilfen der AK Tirol für Aus- und Weiterbildungen verstehen sich als Ergänzung zu den Schüler- und Studienbeihilfen des Bundes sowie zu den Weiterbildungsförderungen des Landes Tirol, um die AK-Mitglieder bzw. deren Kinder gesondert zu unterstützen.
Die Richtlinien verfolgen zusätzlich das Ziel "weiße Flecken" in der Förderlandschaft abzudecken. Aus diesem Grund sollen Doppelförderungen vermieden werden, mit Ausnahme jener Bereiche wo wir als Interessensvertretung meinen, dass staatliche oder Landesförderungen nicht ausreichen.
Wichtiger Hinweis zu unseren AK-Beihilfen!
Stipendien der AK werden allerdings nur dann gewährt, wenn kein Anspruch auf eine staatliche Studienbeihilfe des Bundes besteht, ausgenommen Personen, die eine vorhergehende 4-jährige Beschäftigung nachweisen können und in diesem Zeitraum AK-umlagepflichtig waren, können um die AK-Beihilfe für Selbsterhalter ansuchen (€ 670,-). Prinzipiell besteht für alle AK-Beihilfen keinen Rechtsanspruch.

