Eine Auszeit für Bildung nehmen (für die Bildungskarenz, seit 1.1.2008)
Vom Nachholen von Schul− und Studienabschlüssen über Fremdsprachenschulungen bis zu Höherqualifizierungen: Wer seit mindestens einem Jahr in einem Unternehmen arbeitet, kann sich für 3 bis 12 Monate zu Ausbildungszwecken „beurlauben“ lassen. Weiters müssen die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllt sein. Einziger Wermutstropfen: Der Chef muss der Bildungskarenz zustimmen. Während der Freistellung erhält der/die Karenzierte vom AMS ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes.
zum SeitenanfangDetailliertere Informationen:
Die Bildungskarenz eröffnet ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich für drei bis zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Bildungsmaß-nahmen teilzunehmen – ohne dafür das Dienstverhältnis auflösen zu müssen. Eine Bildungskarenz kann auch innerhalb von vier Jahren im Ausmaß von maximal einem Jahr in Anspruch genommen werden. Dabei ist aber zu beachten, dass jeder Teil zumindest 3 Monate dauern muss. In der Karenzzeit wird Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, mindestens in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes.
Wer?
Bildungskarenz können jene ArbeitnehmerInnen in Anspruch nehmen, die ein Jahr ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren. Grundsätzlich ist eine Bildungskarenzierung vom Einverständnis des Arbeitgebers abhängig. Auch Zeitpunkt und Dauer sind mit ihm abzusprechen.
Darüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Das heißt, ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist eine Bildungskarenz nicht möglich.
Was?
Zulässig sind alle Aus− und Weiterbildungsmaßnahmen im In− und Ausland. Die Teilnahme muss mit einer Anmelde− und Kursbesuchsbestätigung nachgewiesen werden. Bei Inanspruchnahme einer Bildungskarenz muss die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme grundsätzlich im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden nachgewiesen werden.
zum SeitenanfangWie?
- Abklärung des Weiterbildungsvorhabens (siehe Aus− und Weiterbildungsangebote)
- Einverständnis des Dienstgebers einholen (schriftliche Vereinbarung!)
- Antrag beim AMS um Bildungskarenz (unterschriebene Vereinbarung über Bildungskarenz mit dem Dienstgeber mitbringen!). Die Beantragung muss unter persönlicher Vorsprache bei der für Sie zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS erfolgen. Dort erhalten Sie auch das dafür notwendige bundeseinheitliche Antragsformular.

