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| Was versteht man unter einer Reiseversicherung? |
Eine Reiseversicherung ist ein Versicherungsprodukt, das aus verschiedenen Leistungen bestehen kann und nach dem „Baukastenprinzip“ aufgebaut ist. „Reiseversicherungen“ bestehen in der Regel aus Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Reisegepäckversicherung, Reisekosten-Stornoversicherung (entweder alle oder Teile davon) und Reisabbruchversicherung.
Neben den „klassischen Reiseversicherungsprodukten“ von auf Reiseschutz spezialisierten Versicherungen oder Vereinigungen sind oft Teilbereiche durch Pakete bei Reiseveranstaltern, durch den Besitz oder die Verwendung einer Kreditkarte oder durch spezielle Mitgliedsangebote der Autofahrerklubs abgesichert.
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| Wer ist versichert? |
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Versichert sind die im Versicherungsnachweis namentlich genannten Personen. Beim Familientarif können unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis bis zu sieben Personen versichert werden, hiervon maximal zwei Erwachsene, versicherte Personen genannt werden.
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| Was ist üblicherweise nicht versichert ? |
- Versicherungsfälle, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführt, sowie die im Zusammenhang mit der Begehung eines Verbrechens durch den Versicherungsnehmer eintreten
- Verbrechen gegen das Leben und für Handlungen und Unterlassungen, die nur bei vorsätzlicher Begehung strafbar sind
- Versicherungsfälle, die mit Kriegsereignissen jeder Art zusammenhängen, Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung
- Versicherungsfälle, die durch Selbstmord oder Selbstmordversuch der versicherten Person ausgelöst werden
- Versicherungsfälle, die durch Reisen mit Expeditionscharakter in unerschlossene oder unerforschte Gebiete eintreten
- Versicherungsfälle, die durch erhöhte Risikoverhältnisse hervorgerufen worden sind (Extemsportarten wie Rafting, Freeclimbing, Paragleiten, Drachenfliegen)
- Wettbewerbe und Trainingsfahrten des nordischen und alpinen Schisports, des Snowboardens sowie Freestyling, Bob-, Skibob-,Skeletonfahrens oder Rodeln
- Versicherungsfälle infolge einer Bewusstseinsstörung oder durch die Beeinträchtigung der psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente
- Schäden, die durch die Verwendung oder Haltung von Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder Anhängern entstehen
- Schäden an Sachen, die der Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen hat oder durch ihre Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen
- Geld, Schecks, Kreditkarten, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente jeder Art, Tiere, Antiquitäten
- Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert sowie Übersiedlungsgut
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