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| Kann sich der Reisepreis verändern? |
Es gilt grundsätzlich der vereinbarte Reisepreis. Eine mögliche Preisänderung muss vertraglich vereinbart sein (Preisgleitklausel) und ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich: bei Änderung der Beförderungskosten (z.B. Benzinpreis), der Flughafengebühren oder Wechselkurse. Die Preisgleitklausel ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn sie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthält und unter denselben Bedingungen auch eine Preissenkung weitergegeben wird. Liegt die Erhöhung über zehn Prozent des Reisepreises, können Sie aufgrund dieser erheblichen Änderung den Rücktritt erklären.
Erfolgt die Reise innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss, ist eine Preiserhöhung nicht zulässig, außer es gibt darüber mit Ihnen eine Sondervereinbarung. Ab dem 20. Tag vor dem Reiseantritt ist jede Preiserhöhung unzulässig.
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| Was passiert wenn der Veranstalter/ das Reisebüro in Konkurs geht? |
Achten Sie bei der Buchung einer Pauschalreise immer darauf, dass Ihnen ein Sicherungsschein übergeben wird. Dieser weist nach, dass der Veranstalter seiner Pflicht, eine Insolvenzabsicherung abzuschließen, nachgekommen ist. Mit dieser Absicherung wird sichergestellt, dass Sie trotz Zahlungsschwierigkeiten des Veranstalters Ihren Urlaub verbringen können bzw. dass die Rückkehr möglich ist.
Sollten Sie die Reise schon bezahlt haben und das Reisebüro (=der Reisevermittler) leitet aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten das Geld nicht an den Reiseveranstalter weiter, können Sie trotzdem Ihre Reise ohne nochmalige Zahlung antreten, da das Risiko in diesem Fall nicht der Kunde, sondern der Veranstalter trägt.
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| Was kostet mich die Stornierung einer Reise? |
Grundsätzlich können Sie Pauschalreisen jederzeit stornieren. Allerdings werden unterschiedliche Stornogebühren verrechnet.
 |  | Stornierungszeitpunkt |  | Stornogebühr
|  |  |  |  | bis 30 Tage vor Antritt der Reise |  | 10 % des Gesamtreisepreises
|  |  |  |  | ab 29. bis 20. Tag |  | 25 % des Gesamtreisepreises
|  |  |  |  | ab 19. bis 10. Tag |  | 50 % des Gesamtreisepreises
|  |  |  |  | ab 9. bis 4. Tag |  | 65 % des Gesamtreisepreises
|  |  |  |  | ab dem 3. Tag |  | 85 % des Gesamtreisepreises
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| Besteht keine Reisestornoversicherung, so kann die finanzielle Belastung einer Stornierung recht beachtlich sein. |
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| Kann der Veranstalter eine Reise stornieren? |
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Unter welchen Voraussetzungen der Veranstalter die Reise absagen kann, finden Sie in den Reisebedingungen. Meistens wird für die Durchführung einer Reise eine Mindestteilnehmerzahl gefordert. Wird diese zu einem gewissen Zeitpunkt nicht erreicht, kann der Veranstalter die Reise absagen. In Fällen höherer Gewalt (Kriege, Streik, Umweltgefahren) kann es sein, dass der Veranstalter seine Leistung unverschuldet nicht erbringen kann. Auch in diesem Fall kann die Reise vom Veranstalter abgesagt werden.
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| Ist eine Buchung ohne meine Unterschrift gültig? |
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Um Gültigkeit zu erlangen, muss der Reisevertrag nicht unterschrieben werden. Sie können telefonisch, mit E-mail und Fax Ihre Traumreise buchen. Denken Sie dabei bitte daran, dass Übermittlungsfehler auftreten können und bewahren Sie die schriftlichen Buchungsunterlagen auf.
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| Worüber muss der Reiseprospekt bzw. das Reisebüro informieren? |
Der Reiseprospekt oder -katalog muss verbindlich folgende wichtige Informationen enthalten: Der Reiseprospekt oder -katalog muss verbindlich folgende wichtige Informationen enthalten:
- Firmenname und Adresse des Veranstalters
- Produktname des angebotenen Reiseprogrammes
- Reisepreis und Zahlungsmodalitäten
- Bestimmungsort, Reiseroute und Transportmittel
- Unterbringung und Verpflegung (Art, Lage, Kategorie oder Komfort und Hauptmerkmale)
- erforderliche Mindestteilnehmerzahl
- Zeitpunkt vor Reisebeginn, bis zu dem ein Nichtzustandekommen der Reise bekannt gegeben wird
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