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| Gebührt Kinderbetreuungsgeld auch bei Erwerstätigkeit? |
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Für Geburten ab 1. Jänner 2002 gibt es bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe von € 14,53 täglich, wenn die Zuverdienstgrenze den Richtwert von € 1.133,-- brutto monatlich (im Durchschnitt der Monate des Anspruchszeitraumes auf Kinderbetreuungsgeld innerhalb eines Kalenderjahres) nicht überschreitet.
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| Kann bei Arbeitslosigkeit auch Arbeitslosengeld bezogen werden? |
Im Fall von Arbeitslosigkeit kann Arbeitslosengeld - bei Erfüllen der weiteren Voraussetzungen (Anwartschaft, Arbeitsbereitschaft,...) -
- entweder im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld oder
- gleichzeitig zum Kinderbetreuungsgeld
bezogen werden.
Wird Arbeitslosengeld während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld bezogen, so muss das Kind durch eine geeignete Person oder eine geeignete Einrichtung betreut werden.
Übersteigt das monatliche Arbeitslosengeld die Höhe von rund € 1053,--, so entfällt der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. (Zuverdienstgrenze!)
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| Wann ruht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld? |
Solange der Lebensmittelpunkt in Österreich besteht, bleibt der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld auch bei einem Auslandsaufenthalt erhalten.
Anders ist dies bei Migrant/-innen, die keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, aber Kinderbetreuungsgeld wegen Erfüllung der Anwartschaft beziehen. In diesen Fällen kann das Kinderbetreuungsgeld bis zu drei Monate bei einem Auslandsaufenthalt bezogen werden. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt kann Kinderbetreuungsgeld aber aus berücksichtigungswürdigen Gründen weitergewährt werden.
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| Bekommen Arbeitslose auch Kinderbetreuungsgeld? |
Ja. Arbeitslosengeld- und NotstandshilfebezieherInnen erhalten Kinderbetreuungsgeld. Die Zuverdienstgrenze muss dabei eingehalten werden.
Sie wird folgendermaßen berechnet:
Einkünfte x 1,15 : Anzahl der Monate mit Kinderbetreuungsgeld x 12
Dieser Betrag darf nicht über € 14.600,- (bis 31.12.2007) bzw. € 16.200,- (ab 1.1.2008) liegen.
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld bezogen werden.
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| Erhalten nicht österreichische StaatsbürgerInnen auch KBG? |
Ja, unter folgenden Voraussetzungen:
- wenn für das Kind der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und die Familienbeihilfe tatsächlich ausgezahlt wird (Mitteilung des Finanzamtes)
- wenn der Elternteil, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht, mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt
- wenn die Einkünfte im jeweiligen Kalenderjahr unter € 14.600 (bis Ende 2007) bzw. € 16.200,- (ab Anfang 2008) liegen (Zuverdienstgrenze)
- wenn Eltern und Kind den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich haben.
- wenn Eltern und Kind außerdem einen Aufenthaltstitel (§ 8 und § 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) vorweisen können oder
- wenn Eltern und Kind den Status als subsidiär schutzberechtigte Person (§ 8 Asylgesetz) haben und die Eltern selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind.
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