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| Wie lässt sich ein immer wiederkehrender Abo-Dienst stoppen? |
Diensteanbieter, die sich rechtskonform verhalten, ermöglichen Konsumenten jederzeit, Dienste via SMS kostenfrei wieder abzubestellen. Empfehlenswerte Vorgangsweise: dem Versender das Kennwort „Stopp“ zurückmelden; den eigenen Handyanbieter vom Datum der Stornierung informieren und alle weiteren Rechnungsbeträge bei ihm schriftlich und fristgerecht beeinspruchen.
Der beste Schutz um Kosten für unerwünschte SMS-Mehrwertdienste zu vermeiden: die Netzanbieter haben auf Kundenwunsch den Zugang zu Mehrwertdiensten für den betreffenden Handyanschluss zu sperren.
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| Wie informieren Anbieter korrekt über ihre Tarife? |
Der typische Ablauf:
- Der Nutzer versendet ein SMS an eine Mehrwertnummer.
- Er erhält ein Anbot-SMS mit Tarifinformationen. Diese Infos müssen kostenfrei sein!
- Nach Erhalt des Anbot-SMS muss es noch möglich sein, die Nutzung abzulehnen.
- Ein Dienst ist erst dann wirksam bestellt, wenn der Handynutzer den im Anbot-SMS beschriebenen Dienst zum ausgewiesenen Preis mit einer weiteren SMS bestätigt.
- Zum Schutz vor hohen Kosten bei Abo- und Chatdiensten, bei denen die Zahl der Nachrichten vorab nicht feststeht, müssen Anbieter extra Informations-SMS über die angefallenen Entgelte senden. Nämlich immer dann, wenn 10,00 Euro verbraucht worden sind. Der Nutzer muss den Erhalt dieser Meldung bestätigen (oder bei Chats „weiterchatten“), nur dann darf der Abo-Dienst weiter erbracht werden.
- Via SMS ist dem Nutzer zu erläutern, wieder Abo-Dienst kostenfrei beendet werden kann.
- Zu beachten ist, dass für SMS-Dienste, deren Gesamtpreis 0,70 Euro nicht übersteigt, abweichende Regeln gelten: die Entgeltinfo entfällt, der Preis kann nur aus der Rufnummer abgeleitet werden (beispielsweise kostet ein SMS an 090107xxxx 70 Cent oder an 093103xxxx 30 Cent). Bei angeforderten Diensten, die nur einmalig erbracht werden, reicht es, wenn erst in der empfangenen SMS der verrechnete Betrag ausgewiesen ist.
Nähere Infos über die Mehrwertdienstverordnung sind unter http://www.rtr.at/kem-v abrufbar.
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