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| Was bedeutet Konkurs? |
Im Konkurs übernimmt der vom Gericht bestellte Masseverwalter die Funktion des Arbeitgebers und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
Durch die Konkurseröffnung wird Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis nicht beendet!
Alle vor Konkurseröffnung fällig gewordenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind im Konkursverfahren anzumelden und können bei der IEF-Service GmbH (Insolvenz-Entgelt-Fonds) als Insolvenz-Entgelt beantragt werden.
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| Was bedeutet Konkursabweisung mangels Vermögen? |
Der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens wird vom Konkursgericht mangels Vermögen abgewiesen, wenn das vorhandene Vermögen des Schuldners so gering ist, dass nicht einmal mehr die anfallenden Verfahrenskosten gedeckt sind.
Die offenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis können bei der IEF-Service GmbH als Insolvenz-Entgelt beantragt werden.
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| Was bedeutet Ausgleich? |
Im Gegensatz zum Konkursverfahren behält der Arbeitgeber alle ihm zukommenden Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
Zur Überwachung und allfälligen Genehmigung besonderer Rechtsgeschäfte (wie zB Kündigung des Arbeitsverhältnisses) wird vom Gericht ein Ausgleichsverwalter bestellt.
Durch die Ausgleichseröffnung wird Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis nicht beendet!
Alle vor Ausgleichseröffnung fällig gewordenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind im Ausgleichsverfahren anzumelden und können bei der IEF-Service GmbH (Insolvenz-Entgelt-Fonds) als Insolvenz-Entgelt beantragt werden.
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| Was bedeutet Anschlusskonkurs? |
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Wenn sich während des Ausgleichsverfahrens herausstellt, dass der Ausgleichsschuldner die erforderliche Quote (mindestens 40 %) nicht erfüllen kann, wird ein Konkursverfahren (als Anschlusskonkurs) eröffnet. Es treten die gleichen Wirkungen wie im Konkurs ein.
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| Wie wird eine Insolvenz eröffnet? |
Auf Antrag des zahlungsunfähigen Arbeitgebers oder eines betroffenen Gläubigers wird vom zuständigen Insolvenzgericht nach Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen ein Insolvenzverfahren (Konkurs oder Ausgleich) eröffnet oder mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen.
Die Insolvenztatbestände sind tagesaktuell im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at kostenlos abrufbar.
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