Insolvenzverfahren: Schritt für Schritt
Die Ansprüche sind rechtzeitig beim zuständigen Insolvenzgericht (innerhalb der vom Gericht festgesetzten Anmeldungsfrist) anzumelden und bei der IEF-Service GmbH fristgerecht (6-Monatsfrist) zu beantragen.
Versäumen Sie diese Fristen, entstehen zusätzliche Kosten, und Ansprüche können verloren gehen.
Masseverwalter bzw Ausgleichsverwalter prüft Forderungen
Die Forderungen werden vom Masseverwalter bzw Ausgleichsverwalter geprüft und in der Prüfungs- bzw Ausgleichstagsatzung entweder anerkannt oder bestritten.
Sind bestrittene Forderungen durchsetzbar, müssen diese beim Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Weitere Prüfung durch IEF Service GmbH
Auch wenn Forderungen anerkannt sind, muss die IEF Service GmbH prüfen, ob die Forderungen die Höchstgrenze übersteigen oder vom Insolvenzentgelt ausgeschlossen sind. Nach Abschluss dieser Prüfung erlässt die IEF Service GmbH den Bescheid über das Insolvenzentgelt. Die Verfahrensdauer ist abhängig vom Umfang der notwendigen Prüfung und von den vorgelegten Beweismittel.
Auszahlung des Insolvenzentgelts
Bei der Auszahlung des Insolvenzentgelts wird das für die Zeit der Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung "als Vorschuss" bezogene Arbeitslosengeld von der IEF Service GmbH direkt an das AMS abgeführt.
Arbeitnehmerveranlagung ist verpflichtend
Die IEF Service GmbH teilt dem Finanzamt das ausbezahlte Insolvenzentgelt mit. Das Insolvenzentgelt wird in dem Kalenderjahr in die Arbeitnehmerveranlagung einbezogen, in dem der Anspruch entstanden ist. Dies gilt für Insolvenzen ab dem Jahr 2006.
Sie müssen für jenes Jahr, für das Sie das Insolvenzentgelt erhalten haben, eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt machen.
Die Dienstnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden direkt von der IEF Service GmbH an den zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt. Damit sind Sie bis zum Ende Ihres Entgeltanspruches voll sozialversichert (echte Beitragszeiten).
