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| Ist die Kaution zu verzinsen? |
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Der Mieter muss den Kautionsbetrag grundsätzlich verzinst zurückbekommen. Die Verzinsung hat zumindest zum jeweiligen Eckzinssatz zu erfolgen. Eine vertragliche Vereinbarung, dass die Kaution unverzinst bleibt, ist bei Wohnungen, auf die das Mietrechtsgesetz Anwendung findet, unzulässig und unwirksam.
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| Wie hoch darf die Kaution sein? |
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Für die Höhe der Kaution gibt es keine gesetzliche Regelung, sie ist daher prinzipiell Vereinbarungssache. Üblich sind Vereinbarungen im Ausmass von drei Bruttomonatsmieten; der Oberste Gerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung generell Vereinbarungen bis zu sechs Bruttomonatsmieten als zulässig erachtet. Jedenfalls ist die Höhe der Kaution mit dem Sicherstellungsinteresse (Wert des Mietgegenstandes samt Einrichtung) des Vermieters nach oben begrenzt.
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