Schnell-Job für Arbeitslose
Sie sind arbeitslos und im Auftrag des AMS oder aus Eigen-Initiative intensiv auf Arbeitssuche? Sie haben bei einer Firma Glück und können sofort zu arbeiten anfangen – etwa zur Probe oder als Aushilfe?
AMS sofort informieren!
Achtung!
Wenn sich eine Arbeitsmöglichkeit ergibt und Sie die Arbeit tatsächlich aufnehmen, müssen Sie das sofort dem AMS melden!
Diese Informationspflicht liegt bei Ihnen und nicht bei Ihrem neuen Arbeitgeber – und sie ist sehr ernst zu nehmen! Denn: Es kann jederzeit eine Kontrolle durch Vertreter der Sozialversicherung oder der Behörden im Unternehmen stattfinden. Werden Sie bei der Ausübung einer Tätigkeit angetroffen, ohne dass Sie das AMS vorher davon in Kenntnis gesetzt haben, gilt die unwiderlegbare Rechtsvermutung, dass die Tätigkeit, bei der Sie angetroffen wurden, über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt ist – egal, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben.
Harte Sanktionen bei Nichtmeldung
Wenn Sie dem Arbeitsmarktservice den Beginn Ihrer Beschäftigung nicht gemeldet haben, drohen Ihnen harte Sanktionen: Das AMS fordert jedenfalls 4 Wochen Arbeitslosengeld/Notstandshilfe zurück, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine voll versicherte oder geringfügig entlohnte Beschäftigung gehandelt hat.
Kontakt
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Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 -1414
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr
E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.