Geburtshilfe
Die Ausbildung in Geburtshilfe ist durch das Hebammengesetz geregelt. Seit einer Gesetzesänderung 2005 kann die Ausbildung sowohl an Hebammenakademien als auch an Fachhochschulen angeboten werden.
Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung Hebamme gilt für weibliche und männliche Berufsangehörige.
Aufgabenbereich
Betreuung, Beratung und Pflege von Schwangeren, Gebärenden und Wöcherinnen. Beistandsleistung bei der Geburt und Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre (nur Vollzeitvariante möglich).
Ausbildungsvoraussetzungen
+ Mindestalter von 18 Jahren
+ Matura oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder
ausgewählte Berufsgruppen (z.B. Diplom im gehobenen Dienst für
Gesundheits- und Krankenpflege)
+ gesundheitliche Eignung
+ Aufnahmetest und Aufnahmegespräch - über die Aufnahme entscheidet eine Kommission.
Ausbildungsstätte in Tirol
fhg - Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH,
6020 Innsbruck, Innrain 98, Tel. 050 8648-4710,
E-Mail: beate.tholema@fhg-tirol.ac.at,
Homepage: www.fhg-tirol.ac.at
Finanzielles
Die Studiengebühr beträgt € 363,36/Semester.
Förderstellen (betreffend Ausbildung Geburtshilfe)
Nachstehende Stellen informieren Sie über mögiche Beihilfen und deren Fördervoraussetzungen:
- Studienbeihilfenbehörde-Stipendienstelle Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 46, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/573370, E-Mail: stip.ibk@stbh.gv.at, Homepage: www.stipendium.at
- Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (für AK-Mitglieder), Bildungspolitische Abteilung, Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck, Tel.: 0800/225522-1515, E-Mail: bildung@ak-tirol.com, Homepage: www.ak-tirol.com
Landarbeiterkammer Tirol (für Mitglieder der LAK), Förderungsreferat, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 059292-3003, E-Mail: lak@lk-tirol.at, Homepage: https://www.lak-tirol.at/
Amt der Tiroler Landesregierung, Geschäftsstelle Landesgedächtnisstiftung, Sillgasse 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/508-3759, E-Mail: marlene.taxer@tirol.gv.at, Homepage: www.tirol.gv.at
Kontakt
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Persönliche Anliegen
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Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
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