Zahnbehandlung
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20.1.2021

Pfusch mit Zahnimplantat: Patientin erhielt 43.820 Euro Schadenersatz

Für eine Tirolerin, die sich nach Beratung durch den Zahnarzt für ein Implantat entschieden hatte, wurde die Behandlung zum Fiasko. Die AK Tirol gewährte Rechtsschutz für die Klage. Im Urteil wurden ihr 43.820 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Ein wahres Martyrium musste eine Tirolerin erleiden, die sich für ein Implantat als Zahnersatz entschieden hatte und dafür eine Stange Geld hinlegen musste. Denn das „Werk“ des behandelnden Zahnarztes war reiner Murks.

Statt der Freude über ein saniertes Gebiss quälten sie dramatische Folgen, wie eine Fehlstellung des Kiefergelenks mit massiven Schmerzen, die auf Dauer eine schwere Kiefergelenksfunktionsstörung verursacht hätte. Eine neuerliche Behandlung war dringend nötig, um Dauerfolgen zu vermeiden.

Behandlungsfehler

Verzweifelt wandte sich die Frau an die AK Tirol. Diese gewährte freiwilligen Rechtsschutz. Im Verfahren am Landesgericht Innsbruck zeigte ein gerichtlich beeideter Sachverständiger auf, dass die Behandlung durch den Zahnarzt alles andere als kunstgerecht erfolgte und dass ihm zahlreiche Behandlungsfehler unterlaufen sind.

Mit dem Urteil wurden der Patientin insgesamt 43.820 Euro Schadenersatz zugesprochen, darin enthalten ist nicht nur ein Großteil des bezahlten Honorars, sondern auch 30.000 Euro Schmerzengeld. Außerdem muss der Zahnarzt, der mittlerweile nicht mehr in Tirol ordiniert, mehr als 14.700 Euro für die angefallenen Prozess- und Sachverständigenkosten bezahlen.

Aus der Urteilsbegründung lässt sich erahnen, was die Patientin durchleiden musste: Das vom Zahnarzt in der konkreten Situation der Patientin gewählte Vorgehen war nicht kunstgerecht. Weil es keine Behandlungsplanung gab, kam es auch zu problematischen Implantatpositionen, die Wahl des eingesetzten Zahnersatzes war in allen drei Raumrichtungen zu groß.

Nutz- und wertlos

„Als gravierendster Fehler wurde vom Gericht die inkorrekte Bissnahme festgestellt“, berichten die AK Konsumentenschützer. Dadurch besteht eine ständige Kiefergelenksfehlstellung mit entsprechend starker Schmerzsymptomatik, auf Dauer entsteht eine schwere Kiefergelenksfunktionsstörung. Im Urteil wurde auch festgehalten, dass der eingesetzte Zahnersatz nutz- und wertlos ist.

Der beklagte Zahnarzt wollte sich dem Verfahren nicht stellen. Einmal hatte er sich wegen Krankheit entschuldigt, wonach er bis auf weiteres nicht verhandlungsfähig sei. Ein anderes Mal blieb er seiner Einvernahme unentschuldigt fern. Das Urteil des Landesgerichts Innsbruck ist bereits rechtskräftig.

Die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer der AK Tirol helfen und beraten unter 0800/22 55 22 - 1818 oder per eMail an konsument@ak-tirol.com

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