Junge Frau mit Smartphone
© Wayhome Studio, stock.adobe.com
14.3.2023

Preiskeule trifft Handynutzer ab April!

Die Inflation schlägt nun auch beim Telefonieren und Surfen voll zu. Wer im Handyvertrag Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln hat, muss mit April mit kräftigen Preiserhöhungen rechnen. Jetzt wird bittere Realität, wovor die AK schon im Sommer 2022 gewarnt hat. Eine Nachfrage bei den Anbietern zeigt: A1 und Drei erhöhen ihre Preise zwischen 8,5 bis 11,5 Prozent. Magenta hielt sich bei der Erhebung noch bedeckt. Bei etlichen kleineren Anbietern ändern sich die Preise nicht – sie haben keine Indexanpassungsklauseln in ihren Verträgen. 

Tipp

Der AK Handytarifrechner hilft bei der Auswahl aktuell günstiger Tarife. Sie finden den Rechner hier.

Teuerungen bis zu 11,5 Prozent je nach Tarif 

Viele Handyverträge haben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Die Klauseln regeln, an welchen Preisen die Anbieter inflationsbedingt drehen dürfen, wann sie anpassen können und ab welchem Inflationsschwellenwert. Das heißt: Mobilfunkunternehmen können die Preise (Grundgebühren, Servicepauschale und mitunter einzelne Leistungen) während der Vertragslaufzeit entsprechend dem Verbraucherpreisindex anheben. Und die Preissteigerung wird 2023 kräftig ausfallen aufgrund der hohen Inflation. 

Die AK hat im März bei Handybetreibern nachgefragt 

  • A1 wird ab 1. April die Preise gemäß seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen um 8,5 Prozent anheben. Das wird die Grund- und Servicegebühren betreffen (aber auch bestimmte Tarifoptionen wie zum Beispiel Handygarantien). Die Info dazu finden Kund:innen auf ihrer Rechnung.
     
  • Drei wird die Grundgebühr mit 1. April anpassen – zwischen 8,5 und 11,5 Prozent je nach Tarif. Telefonietarife werden durchschnittlich um 2,20 Euro pro Monat mehr kosten, Datentarife durchschnittlich um zwei Euro pro Monat mehr. Die Kund:innen finden die Informationen auf ihrer Rechnung und im Web inklusive einem Indexierungsrechner. 
     
  • Magenta hat sich auf AK Nachfrage bis jetzt nicht geäußert.
     
  • Kleinere Anbieter etwa Hot, Spusu, georg, krone mobil, kurier mobil, yooopi. wowww, Simfonie, Rapid mobil, Raiffeisen mobil, LiWest haben keine Indexanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen drinnen.
     
  • Yesss hat seit 16. Jänner 2023 bei Neuverträgen Indexanpassungsklauseln eingeführt.

Das sollen Konsument:innen wissen 

  • Kündigen Fehlanzeige: Sie haben laut EuGH-Urteil bei Preiserhöhungen kein Sonderkündigungsrecht, wenn sich Teuerungen auf eine Wertanpassungs- oder Indexklausel stützen, die sich am (staatlich ermittelten) Verbraucherpreisindex orientiert.   

  • Neuer Anbieter – auf die „Kleinen“ schauen: Wenn Sie sich gerade nach einem neuen Handybetreiber umsehen, prüfen Sie auch die kleineren Anbieter. Diese haben bei Ihren Tarifen häufig keine Indexanpassung vorgesehen. 

Kontakt

Kontakt

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1818

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr 

E-Mail: konsument@ak-tirol.com 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

Das könnte Sie auch interessieren

Preisschock für viele Handynutzer:innen 2023!

Die AK warnt vor einem Preishammer besonders bei Handy-Grundgebühren, aber auch bei Servicegebühren im nächsten Jahr.

Mann zeigt seiner Kollegin was am Laptop

Die AK-Tarif­weg­weiser

Damit Sie sich nicht mehr allein durch den Tarifdschungel kämpfen müssen: Wegweiser zu den günstigsten Tarifen für Handy, Internet, Festnetz und VoIP.

Telefonieren und Surfen im EU-Urlaub