Eine Frau lässt sich beraten
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17.11.2020

AK Tirol erkämpfte 7.200 Euro von Berufsunfähigkeitsversicherung

Wegen massiver gesundheitlicher Beschwerden konnte eine Tirolerin ihren Beruf nicht mehr ausüben. Dennoch erteilte ihr ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine Abfuhr. Die AK Tirol gewährte freiwilligen Rechtsschutz und konnte der Betroffenen helfen.

Versichern beruhigt, heißt es. Aber leider kann es mit dem Beruhigtsein rasch vorbei sein. Und zwar dann, wenn der Fall eintritt – und die Versicherung nicht zahlt.

Das musste auch eine Konsumentin erfahren, die 2012 bei der Nürnberger Versicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte. Etwa fünf Jahre später bekam die Frau Probleme, die sich, von der Hand ausgehend, letztlich bis zur Halswirbelsäule erstreckten, sodass sie im Frühjahr 2018 operiert werden musste.

Doch die Beschwerden blieben, deshalb kann sie ihren Beruf nicht mehr ausüben. Wer denkt, das wäre ein klarer Fall für die private Berufsunfähigkeitsversicherung, der hat die Rechnung ohne die Nürnberger Versicherung gemacht. Denn als die Betroffene einen Antrag auf Leistung stellte, wurde dieser abgelehnt mit der Begründung, dass sie bereits vor Abschluss der Versicherung unter Beschwerden bzw. der Erkrankung gelitten habe. Damit nicht genug, warf die Versicherung ihrer Kundin vor, sie habe die Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss falsch bzw. unvollständig beantwortet. Aufgrund dieser Anzeigepflichtverletzung trete die Versicherung rückwirkend ab Beginn zurück, fechte den Vertrag an und erbringe keine Leistung.

AK Tirol hilft

Was für ein Schock für die Konsumentin, die nicht nur körperlich, sondern auch finanziell in eine schwierige Lage geraten war! Doch mit Hilfe der AK Tirol konnte ein toller Erfolg erzielt werden – auch wenn es dazu eine Klage bei Gericht brauchte.

Denn zunächst schaltete die Versicherung auf stur. Auch als die AK Konsumentenschutzabteilung darauf verwies, dass die Anzeigepflicht nicht verletzt wurde, und dass zudem ein Versicherer nach einer Entscheidung des OGH bei einem solchen Vertrag wegen Anzeigepflichtverletzung, außer bei Arglist, nicht zurücktreten kann, wenn seit dem Abschluss der Versicherung drei Jahre verstrichen sind. (Im Fall der betroffenen Tirolerin lagen 6 Jahre dazwischen.)

Als die Arbeiterkammer Tirol freiwilligen Rechtsschutz für die Klage bei Gericht gewährte, ging es plötzlich schnell: Da war der Versicherer zu einem Vergleich bereit und zahlte 7.200 Euro.

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